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Es wird schon lange kritisiert, dass die Pflegeleistungen, wie wir sie heute kennen, nicht gerecht an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Menschen mit Demenz, angepasst sind. Das soll sich mit der Pflegestufen Reform 2017 ändern. Es wird einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geben, der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rückt. Neu ist dann, dass psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt werden. Bisher wurde hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, wenn es um die Einteilung in eine Pflegestufe ging.


Wir weisen darauf hin, dass sich ab dem 01.01.2017 durch die Pflegereform 2016/2017 die entsprechenden Leistungen und Zuschüsse ändern.
Auch der Begriff der Pflegestufe ändert sich: ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit werden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen ab 2017 voraussichtlich den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der jetzigen Pflegestufen in das neue Modell.

 

Hier sehen Sie, wie die derzeitigen Pflegestufen ab 2017 in Pflegegrade umgewandelt werden:

 

Pflegestufe 0 → Pflegegrad 2


Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 → Pflegegrad 3

+ eingeschränkte Alltagskompetenz

 

Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3


Pflegestufe 2 → Pflegegrad 4

+ eingeschränkte Alltagskompetenz


Pflegestufe 3 → Pflegegrad 4


Pflegestufe 3 → Pflegegrad 5

+ eingeschränkte Alltagskompetenz

mit Härtefall gem.SGB XI→ Pflegegrad 5