Häufige Fragen

1. Was ist eine häusliche 24 Stunden Betreuung bzw. 24 Stunden Pflege zu Hause?

 Wichtiger Hinweis: Die Bezeichnung 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die Betreuungskräfte, Pflegekräfte und Haushaltshilfen im wörtlichen Sinne 24 Stunden am Stück arbeiten, sondern es existieren für entsendete Arbeitnehmer Regelungen für die Arbeitszeiten (Arbeitszeitgesetz), die unbedingt einzuhalten sind. Die Begriffe 24 Std. Pflege und 24 Std. Betreuung sind reine Marketingbezeichnungen (Keywords) für die Suche bzw. Auffindbarkeit unserer Dienstleistungen im Internet.

 

2. Wie sind die Rahmenbedingungen?

Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt oder in dessen unmittelbarer Nähe, benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Das Bad und die Küche inkl.Geräte müssen mitbenutzt werden können.

Kost und Logis sind frei. Der Betreuungsperson sind ausreichend Nahrungsmittel und Getränke zur Verfügung zu stellen.

Der Betreuungsperson ist eine Freizeit von mindestens 18 Stunden pro Woche zu gewähren, ein Tag von 8 Stunden  oder zwei halbe Tage je 4 Stunden pro Woche und  2-3 Stunden Ruhepausen jeden Tag. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden.

 Ein Internetanschluss ist eine Voraussetzung. Betreuungskräfte bzw. Pflegekräfte nutzen das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen im Heimatland.

 

3. Wie ist die rechtliche Lage in Bezug auf die Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften bzw. Pflegekräften? Ist es legal?

Aufgrund der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Entsenderichtlinie), der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit, ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal.

Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten:

Die Betreuungskraft bzw. Pflegekraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig bei ihrer Firma angestellt sein und von dieser entsendet werden. Als Nachweis für den Zoll wird das E101-Entsendeformular bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Entsendeformular benötigt.

 

4. Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert?

Da es sich bei der Pflegedienstleistung um ein Thema von tiefer sozialer Integration und größtem Vertrauen handelt, ist es für beide Seiten sehr wichtig, von Anfang an viel Verständnis füreinander aufzubringen. Gerade zu Beginn des Kennenlernens kommt es darauf an, sich gegenseitig Vertrauen zu schenken. Die Betreuungshilfe möchte mit menschlicher Wärme behandelt und aufgenommen werden; schließlich wird man mehrere Monate gemeinsam „unter einem Dach“ leben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert, ist sehr groß, wenn folgende Punkte eingehalten werden:

  • Behandlung der Betreuungskräfte und Pflegekräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis Kompromissbereitschaft
  • Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen muss vorhanden sein
  • Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung
  • Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung am Anfang

5. Warum der Wechsel mit zwei oder mehreren Betreuungskräften bzw. Pflegekräften?

Beim Wechsel mit mehreren gleichen Personen haben Sie viele Vorteile:

  • bessere Abwicklung von Notfällen (wird z. B. eine Betreuungskraft oder Pflegekraft krank, haben wir immer eine weitere Person, welche sich mit der Situation auskennt und bei Bedarf einspringt)
  • stärkere Motivation der Betreuungskräfte bzw. Pflegekräfte.
  • nicht ständig wechselnde Gesichter und damit bessere Vertrauensbildung, damit kein “Haustourismus” entsteht

6. Wie ist der Ablauf?

Vorab

Sie kontaktieren uns telefonisch, per Email oder über den Fragebogen auf unserer Homepage www.sorgena.com.

1. Schritt:

1. Sie füllen unseren Fragebogen aus und senden uns diesen per E-mail  zu, und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

2. Wenn Ihnen das Angebot zusagt und alle offenen Fragen beantwortet sind, erhalten Sie einen Lebenslauf mit Lichtbild von Betreuungskraft bzw. Pflegekräften zur Auswahl, sowie den Dienstleistungsvertrag zur Einsicht. Sie  können im Vorfeld mit den Betreuungskräften telefonieren.

3. Nach Ihrer Auswahl einer Betreuungskraft, senden Sie uns das von Ihnen unterschriebene Auftragsangebot und den jeweiligen Dienstleistungsvertrag zuerst per E-mail und später per Post zu.

2. Schritt:

1. Wir koordinieren mit Ihnen und der Betreuungskraft die Anreise.

2. Sie nehmen Ihre Betreuungskraft in Empfang oder sie kommt bis zu Ihrer Haustür an.

3. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner, Koordinator und Problemlöser weiterhin  zur Verfügung.

Sie haben noch weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

 

7. Wie reisen die Betreuungskräfte?

Die Betreuer und Betreuerinnen werden in der Regel mit dem Kleinbus bis zu Ihrer Haustür gebracht oder kommen mit dem Zug, Bus oder Flugzeug  am nächstgrößeren Bahnhof/ Flughafen an.

 

8. Was ist, wenn die persönliche Chemie nicht stimmt?

Es ist selten bei uns der Fall, aber wenn die Chemie einmal nicht stimmen sollte, können Sie uns jederzeit kontaktieren und wir sorgen schnellstmöglich für eine passende Ersatzkraft.

 

9. Wie ist die Kündigungsfrist?

Beiderseits binnen 14 Tagen.